在德累斯顿和拉德博伊尔的杨式太极拳和气功

AGB

 

  • Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen – nachfolgend AGB genannt, bilden die rechtliche Grundlage der lehrenden Tätigkeiten von Enrico Mario Wolf (Vertragsteller, Trainer/Kursleiter) – im Folgenden als Anbieter bezeichnet. Die AGB gelten für alle, von diesem Anbieter, angebotenen Übungsmöglichkeiten im TaiChi Chuan und/oder Qi Gong.
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  • Das Trainingsangebot richtet sich gleichermaßen an Teilnehmer von Präventions-/ Präventivkursen wie an Selbstzahler. Präventions-/Präventivkurse (Blockkurse) werden lediglich als 10er-Kurse angeboten und sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP)zertifiziert.
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  • Der „Interessent“, „Teilnehmer“ und/oder „Kursteilnehmer“ wird nachfolgend Vertragspartner genannt. Die Begriffe „Interessent“, „Teilnehmer“, „Kursteilnehmer“ und „Vertragspartner“ erfassen sämtliche Geschlechter. Zum leichteren Lesen wird hier die maskuline Bezeichnung verwendet, was keinerlei Wertung darstellt.
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  • Eine Übungs-/Kurseinheit (nachfolgend als ÜE aufgeführt) bezeichnet eine wöchentlich stattfindende Übungsstunde. Die Einzelstunde/Duostunde versteht sich als Probetraining bzw. Einstieg (Drop In) – im Folgenden als ES bezeichnet. Einzeltraining/Einzelunterricht wiederum, bezeichnet ein Personaltraining (im Weiteren PT).
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  • § 1 GENERELLE BEDINGUNGEN

    • 1) Alle Preisangaben und Leistungen sind vorbehaltlich Druckfehler, Irrtümer und Änderungen zu sehen.
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    • 2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
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    • 3) Der Anbieter behält sich vor, Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • § 2 UNTERRICHT / LEISTUNGEN

    • 1) Der Vertragspartner (ab 18 Jahre) erhält in den von ihm gebuchten Trainingseinheiten Unterricht im Yang-Stil TaiChi Chuan und/oder lernt Übungen aus dem Qi Gong.
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    • 2) Trainingsort, Zeitpunkt und Häufigkeit des Unterrichts bestimmt der Anbieter. Kurzfristig erforderliche Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig, entweder im voran-gehenden Unterricht oder spätestens jedoch vor Unterrichtsbeginn, per SMS-Service, WhatsApp-Nachricht oder Anruf über Mobiltelefon, angekündigt.
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    • 3) Der Anbieter behält sich vor, das entsprechende Angebot zu Beginn des Folgemonats einzustellen, falls die Nutzungsmöglichkeit des Trainingsraumes entfällt, oder andere Rahmenbedingungen die Fortführung des Angebotes unzumutbar machen.
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    • 4) Das Training erfolgt im Idealfall in Kleingruppen von 3 bis 10 Vertragspartnern, damit eine möglichst individuelle Betreuung jedes Einzelnen gewährleistet werden kann und bietet verschiedene Level an – vom Beginner bis zum Fortgeschrittenen. Aus Kostengründen kann im besonderen Fall die Teilnehmerzahl höher als 10 sein.
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    • 5) Eine ÜE, ES wie auch ein PT, umfasst 45 – 60 Minuten. Eine kürzere Trainingsdauer als 60 Minuten ist separat zu vereinbaren. Siehe Merkblatt – Trainingsangebote / Vertragslaufzeiten (Einzel-/Privattraining bzw. Einzel/Privatunterricht) → Abs. 5), lit. a)
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    • 6) Ein PT ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Vereinbarung mit dem Anbieter möglich. Siehe Merkblatt – Trainingsangebote / Vertragslaufzeiten (Einzel-/Privattraining bzw. Einzel/Privatunterricht) → Abs. 5), lit. b)
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    • 7) Kurse bis zu 3 Teilnehmer (ausgenommen Präventions-/Präventivkurse) können, so gewünscht, als PT gewertet und mit einem Entgelt ab 60,– €/Stunde angeboten werden. Siehe Merkblatt – Trainingsangebote / Vertragslaufzeiten (Einzel-/Privattraining bzw. Einzel/Privatunterricht) → Abs. 5), lit. b)
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    • 8) Die Durchführung einer ES bzw. eines PT bedarf einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern. Der Anbieter behält sich vor, Trainings-/Kursstunden bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder mangelnder Kostendeckung abzusagen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Anbieter berechtigt die Trainings-/Kursstunde dennoch abzuhalten.
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    • 9) Der Erwerb und inbesondere die Umsetzung eines Xer-Tickets oder -Kurses, als auch ein mögliches Stundenguthaben daraus ist personengebunden, somit nicht übertragbar – weder auf andere Personen noch zeitlich auf einen anderen Kurs.
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    • 10) Wird es dem Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat unmöglich seine Leistungen in Form des Unterrichts zu erbringen, so hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzunterricht.
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    • 11) Aus wichtigen Gründen, wie: Nichtbeachten von Weisungen, Ausbleiben der Entgeltzahlung, unsportlichem Verhalten und insbesondere der Teilnahme an strafbaren Handlungen, kann der Anbieter den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme am Unterricht fristlos ausschließen – woraus keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit seitens des Vertragspartners abzuleiten ist.
  • § 3 ANMELDUNG/VERTRAG

    • 1) Für alle vom Anbieter angebotenen Trainingsmöglichkeiten, ist eine vorherige Anmeldung (ein vom Vertragspartner ausgefülltes und unterzeichnetes Anmeldeformular, als PDF-Datei) per E-Mail zwingend erforderlich.
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    • Dies gilt für alle Kontaktaufnahme-/Anfragemöglichkeiten, welche der Anbieter tagesaktuell anbietet.
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    • Aktuell über Timify, yuble.de (AOK PLUS – online), per AOK PLUS-Gesundheitsgutschein, (Betriebliches) GesundheitsTicket, GesundheitsTicket Plus, GesundheitsTicket der DRV, HealthVoucher, Kontaktformular, E-Mail, Anruf, WhatsApp, SMS. Stand 30.07.2024.
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    • Diese Auflistung erhebt keinenAnspruch auf Vollständigkeit.
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    • 2) Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch den Vertragspartner und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht, werden diese AGB vom Vertragspartner akzeptiert.
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    • 3) Die bestätigte Anmeldung (ein vom Anbieter gegengezeichnetes Anmeldeformular, als PDF-Datei) wird dem Vertragspartner per E-Mail zurückgesandt und gilt als verbindlich.
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    • 4) Für den Besuch der Trainingsangebote des Anbieters ist eine Vorauszahlung des jeweiligen Entgeltes notwendig. Bitte unbedingt AGB → § 4, Abs. 4) beachten.
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    • Sobald das jeweilige Entgelt überwiesen wurde, gilt der Trainings-/Kursplatz als gebucht.
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    • 5) Vertragspartner über die AOK PLUS sind verpflichtet dem Anbieter, vor der ersten ÜE, das Original des Gesundheitsgutscheins auszuhändigen.
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    • Die Unterzeichnung des Gutscheins durch beide Parteien, direkt im Anschluss der letzten UE des Präventions-/Präventivkurses, ermöglicht es dem Vertragspartner einen Zuschuss seiner Gesundheitskasse für den besuchten Kurs zu erhalten.
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    • Nach erfolgter Vergütung des besuchten Kurses durch die Gesundheitskasse AOK-PLUS, erstattet der Anbieter dem Vertragspartner seine Vorauszahlung, ggf. anteilig.
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    • 6) Wenn ein Kurs ausgebucht ist oder nicht stattfindet wird der Vertragspartner benachrichtigt. Kommt für den Vertragspartner kein anderer Kurs in Frage, wird über den bereits gezahlten Betrag ein Anbieter-Gutschein ausgestellt oder der gezahlte Betrag zurückerstattet.
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    • Im Fall eines Präventions-/Präventivkurses mit Gesundheitsgutschein (bspw. AOK PLUS) wird dem Vertragspartner das Original seines Gutscheines zurückgegeben.
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    • 7) Der Vertragspartnerunterliegt der unter folgendem Link aufgeführten Hausordnung.
  • § 4 PREISE/VERGÜTUNG / ZAHLUNGSWEISE / MAHNUNG

    • 1) Alle Preise sind Bruttopreise und unterliegen der Kleinunternehmerreglung gemäß § 19 UStG, enthalten daher keine MwSt. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben.
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    • 2) Die aktuellen Preise sind auf dem Anmeldeformular verzeichnet und veröffentlicht unter:
      Yang-Stil TaiChi Chuan in Dresden & Radebeul → Preise
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    • 3) Ticket-/Kursentgelter können nur per Überweisung entrichtet werden.
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    • 4) Nach Erhalt des vom Anbieter bestätigten Anmeldeformulars (Anmeldebestätigung) sind vom Vertragspartner alle Zahlungen per (Vorab)Überweisung, somit umgehend, und in völler Höhe auf folgendes Konto zu leisten:
        • Kontoinhaber: Enrico Mario Wolf
        • Bankinstitut: comdirect Bank AG
        • IBAN: DE16 2004 1133 0281 1073 00
        • BIC: COBADEHD001
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        • Zahlungsgrund (bitte immer angeben): Name, Zeitraum
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    • 5) Erfolgt die Überweisung erst im Zeitraum von 4 Tagen vor dem ersten Training, so hat der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber unaufgefordert einen Zahlungsnachweis zu erbringen – Kopie ist ausreichend.
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    • 6) Preisanpassungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch mindestens 1 Monat vorher dem Vertragspartner bekannt gegeben werden.
  • § 5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN / PERSONEN-, & SACHSCHÄDEN / HAFTUNG / VERSICHERUNG / EIGENE SORGFALTSPFLICHT

    • 1) Der Vertragspartner nimmt am PT und an den angebotenen ES, Kursen, Seminaren, Workshops und Lehrgängen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil.
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    • Es ist ihm bewusst, dass er an einem Kampfkunsttraining teilnimmt, und dass, trotz der ge-botenen Vorsicht, das Risiko einer Verletzung nicht vollständig auszuschließen ist! Weder der Vermieter noch der Anbieter/Lehrpersonal haftet für Verletzungen und deren Folgen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht entstanden sind (Personen-, sowie Unfallschäden). Es sei denn, es lagen Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vor.
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    • 2) Der Anbieter vermittelt die Übungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Teilnahme am Training, im Besonderen an einem der Präventions-/Präventivkurse, setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Das darin, durch den Anbieter, vermittelte Wissen ist vom Vertragspartner lediglich als Anregung und/oder Ergänzung zu seinen bestehenden Kenntnissen zu verstehen und ist in keinem Fall etwaigen Konsultationen oder gar Diagnosen gleichzustellen. Der Anbieter versteht sich als Weg- und Prozessbegleiter, gibt Hilfestellungen und Anleitungen, kann jedoch keinen bestimmten Erfolg, für die Prozesse selbst und auch nicht für die Entwicklung des Vertragspartners aus diesen Prozessen heraus, versprechen.
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    • Die Übungen dienen der Gesundheitsförderung sowie Prävention und orientieren sich nicht an Heilungserwartungen. Die Umsetzung und das Treffen von Entscheidungen obliegen alleine dem Vertragspartner und die Wahrnehmung des Trainings ersetzt keine ärztliche oder psycho-/physiotherapeutische Behandlung – kann jedoch alle Therapieformen unterstützen.
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    • 3) Der Vertragspartner ist sich darüber bewusst, dass langsam, kontrolliert und vorsichtig geübt werden soll und dass er die körperliche Belastung selbst dosieren kann und auch soll. Für den Vertragspartner kritische Übungen sind seinerseits eigenverantwortlich auszulassen und diesbezügliche wie auch allgemeine Hinweise des Anbieters sind verbindlich.
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    • 4) Bestehen beim Vertragspartner bereits vor dem ersten Besuch einer ES, PT bzw. eines Kurses körperliche/gesundheitliche Schäden/Einschränkungen, so sind diese noch vor Beginn des Trainings dem Anbieter unaufgefordert mitzuteilen. Bei Unsicherheit ist ggf. vorher ärztlicher Rat einzuholen.
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    • 5) Gehört der Vertragspartner zu einer Risikogruppe (mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Asthma, Depressionen, frischen Operationsnarben, Rückenschmerzen, Schwangerschaft, o. ä.), sollte der Vertragspartner nur nach Rücksprache mit seinem Arzt und unter Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung am Training teilnehmen.
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    • In diesem Fall ist, von Seiten des Vertragspartners, eine zusätzliche Rücksprache mit dem Anbieter unabdingbar.
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    • 6) Der Vertragspartner ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich und verpflichtet sich, bei Krankheit oder Leistungsschwäche nicht am Unterricht teilzunehmen und eine bereits vor, während oder nach dem Training (plötzlich) auftretende Befindlichkeitsstörung (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, o. ä.) unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
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    • 7) Mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste, VOR Beginn JEDER Trainingseinheit, be-stätigt der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber, dass er sich genau zu dieser Trainingseinheit und den Übungsanforderungen im Stande fühlt und schließt wissentlich eine Haftung von Seiten des Anbieters, für eventuell entstehende Personenschäden, aus.
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    • Bei Unsicherheit ist seitens des Vertragspartners ggf. vorher ärztlicher Rat einzuholen.
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    • 8) Beeinträchtigungen/Schäden des Vertragspartners, die darauf beruhen, dass der Vertragspartner den Anbieter falsch oder (nur) unzureichend über seinen Gesundheitszustand informiert bzw. nicht auf ihm bekannte Risiken hingewiesen hat, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
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    • 9) Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird dem Vertragspartner angeraten. Bezüglich seiner eigenen Sorgfaltspflicht trägt der Vertragspartner während des gesamten Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während des Trainingstermins, als auch auf dem Hinweg zum und auf dem Rückweg (Heimweg) vom Trainingsort.
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    • 10) Für das Abhandenkommen von Wertsachen und/oder die Beschädigung von Gegenständen, welche vom Vertragspartner mit in die Räume der Trainingsstätte gebracht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung (Sachschäden) – vorbehaltlich Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit.
  • § 6 TEILNEHMERSEITIGE LEISTUNGSSTÖRUNGEN

    • 1) Verspätetes Erscheinen / Kürzung bzw. Verlängerung der Übungszeit
        • a) Ein verspätetes Erscheinen des Vertragspartners zum vereinbarten Trainings-termin, mindert seine Übungszeit und kann den Unterricht stören. Die Trainingseinheit wird regulär verbucht. Von Seiten des Vertragspartners besteht kein Anspruch auf Verlängerung seiner Übungszeit (Mehraufwand) oder auf eine Ersatzleistung für seine Verspätung.
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        • b) Ein wiederholtes verspätetes Erscheinen des Vertragspartners zum vereinbarten Trainingstermin kann aufgrund des Störens vom Unterricht zum Abbruch des gebuchten Trainingsangebotes durch den Anbieter führen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Entgelterstattung.
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        • c) Für eine vom Vertragspartner gewünschte Kürzung der Übungszeit während des Trainingstermins kann keine preisliche Vergünstigung gewährt werden.
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        • d) Eine vom Vertragspartner gewünschte Verlängerung der Übungszeit, über die vom Vertragspartner gebuchte Trainingszeit hinaus, ist separat vergütungspflichtig.
    • 2) Abwesenheit / Verfall vom Trainingsangebot / Ausfallhonorar
    • Nicht wahrgenommene Stunden verfallen automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Eine Verlängerung oder Rückerstattung der nicht wahrgenommenen, versäumten oder gar verfallenen Stunden bzw. Lektionen ist ausnahmslos nicht möglich. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Erstattung.
        • a) Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Abwesenheit vom Training, dem Anbieter, so zeitnah wie möglich vor oder nach einer von ihm besuchten Trainingseinheit, jedoch mindestens 48 Stunden vor Beginn der nächsten Trainingseinheit des vom ihm gebuchten Übungsangebots, entweder per WhatsApp-Nachricht, SMS-Service oder Anruf per Mobiltelefon, zu melden. Ausnahmen gelten im Falle akuter Erkrankung oder eines Unfalls – bitte zusätzlich, nachfolgend AGB → § 6, Abs. 2), lit. b) und AGB → § 6, Abs. 4) beachten.
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        • Fax, E-Mail oder ähnliche Kommunikationsmittel sind nicht erwünscht, da nicht gewährleistet ist, dass der Anbieter die Information rechtzeitig erhält.
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        • b) Die Gründe für eine Absage (z. B Urlaub, Arztbesuch, private Termine, o. a.) spielen in der Regel keine Rolle. Bei Abwesenheit des Vertragspartners von einem geplanten Training besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Entgelterstattung.
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        • Wenn jedoch ein Notfall (wie bspw. Unfall, akute Erkrankung) beim Vertragspartner als Absagegrund vorliegt, so kann zwischen Anbieter und Vertragspartner mündlich eine Sonderregelung getroffen werden und die Trainingseinheit zu einem späteren, gemeinsam vereinbarten, Zeitpunkt innerhalb der bekannten Trainingszeiten absolviert werden. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann der Anbieter verlangen. Bitte nachfolgend AGB → § 6, Abs. 4) beachten.
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        • c) Hat der Anbieter die Möglichkeit, dem sich rechtzeitig entschuldigenden Vertragspartner ein Nachholen der Trainingseinheit innerhalb der selben Kalenderwoche des regulär gebuchten Termins zu ermöglichen, so kann der Anbieter dies dem Vertragspartner aus Gründen seiner Kulanz anbieten. Das kann jedoch zu einer anderen Trainingszeit, an einem anderen Trainingstag und/oder Trainingsort seine Umsetzung finden. Ein Recht darauf, besteht von Seiten des Vertragspartners zu keiner Zeit.
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        • d) Bei (Anbieter-, AOK-, etc.)Gutscheinen ist die Trainingseinheit bei einem durch den Vertragspartner versäumten Termin in jedem Fall verfallen. Bitte nachfolgend AGB → § 6, Abs. 4) beachten.
    • 3) Ersatz für Präsenz-Training (Online-Training) / Ausfall
        • a) Aus betriebsbedingten Gründen, sowie Krankheit des Anbieters, kann der Kursbetrieb ausfallen.
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        • b) Kann der Anbieter die Trainingseinheit nicht im üblichen Kursraum abhalten, versucht er einen Ersatzraum zu finden.
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        • c) Im Fall, dass dem Anbieter kein Ersatzraum zur Verfügung steht, versucht der Anbieter die Übungszeit durch ein Online-Training per Videokonferenz mittels Zoom Video Communications (kurz: Zoom) abzusichern.
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        • Lehnt der Vertragspartner diese Möglichkeit ab, wird zwischen den Parteien eine Alternativmöglichkeit gefunden.
    • 4) Akute Erkrankung / Schwerwiegende Ausnahmefälle
    • In schwerwiegenden Ausnahmefällen (z. B. Unfall, akuter und/oder längerer Krankheit oder Schwangerschaftsbeschwerden mit ärztlichem Attest) kann es von beiden Seiten her zu einem Kursabbruch kommen. Dem Vertragspartner kann das Entgelt für noch nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten, somit anteilig, aus Gründen der Kulanz zurückerstattet werden. Ein Recht darauf besteht jedoch nicht.
    • 5) Ticket- bzw. Kursabbruch (Drop Out) / Kündigung
    • Ein Ticket- bzw. Kursabbruch/eine Kündigung bedarf der Schriftform per Post oder E-Mail, an:
    • Postanschrift: Enrico Wolf, Torgauer Straße 31, 01127 Dresden
    • E-Mail: info%%AT%%dresden-taichichuan%%DOT%%de
        • a) Unabhängig vom gebuchten Trainingsangebot, des Vertragspartners, verfällt bei einem Abbruch seinerseits das vollständige Entgelt, für das von ihm gewählte Trainingsangebot, an den Anbieter. Für die noch nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten behält der Anbieter das bereits bezahlte Honorar als Ausfallhonorar in Höhe des vollen Entgeltes des gebuchten Trainingsangebotes, ein. Ausnahmefälle werden zuvor unter AGB → § 6, Abs. 4) berücksichtigt.
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        • b) Dem Vertragspartner eines Präventions-/Präventivkurses mit Gutschein (bspw. AOK PLUS) wird das Original seines Gutscheines zurückgegeben.
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        • c) Für zeitlich begrenzte Präventions-/Präventivkurse ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  • § 7 FOTO-/VIDEOAUFNAHMEN / SCHRIFTLICHE UNTERLAGEN / NUTZUNGSRECHTE

    • 1) Das Anfertigen von Fotos und/oder Videos ist von Seiten des Vertragspartners als auch des Anbieters, generell, untersagt.
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    • 2) Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann eine Änderung dieser Bestimmung getroffen werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Ein Widerruf der gegebenen Zustimmung ist, beiderseits, jederzeit möglich und erfolgt ebenfalls schriftlich.
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    • 3) PDF-Dateien, begleitende E-Mails und sonstige Unterlagen dürfen vom Vertragspartner und nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und ausgedruckt (Print) werden. Nur in diesem Rahmen sind das Herunterladen und Ausdrucken von Dateien gestattet. Insoweit ist es dem Vertragspartner gestattet, den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z. B. CopyShop) vornehmen zu lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen dem Anbieter vorbehalten. Das bedeutet, dass die Unterlagen und auch das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf, weder kostenfrei noch kostenpflichtig. Auch sind die Unterlagen nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.
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    • 4) Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien der Dateien oder Ausdrucke für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als die eigenen Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung – einschließlich Widerruf oder Kündigung – der Teilnahme am Unterricht einer ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
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    • 5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch Zustimmung erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung seiner Teilnahme am Unterricht des Anbieters.
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    • 6) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen.
  • § 8 EIGENE VORHALTUNG GEEIGNETER IT-INFRASTRUKTUR UND SOFTWARE

  • Der Vertragspartner ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikationsanschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung der Online-Angebote des Anbieters notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser, PDF-Programm, Videokonferenz-Lösung: Zoom) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.
  • § 9 DATENSCHUTZ

    • 1) Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus dem Anmeldeformular vom Anbieter zwecks der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, sowie für eigene Werbeaktionen von: „Yang-Stil TaiChi Chuan in Dresden & Radebeul“, „Yang-Stil TaiChi Chuan & QiGong in Dresden & Radebeul“ bzw. „TaiChi Chuan & QiGong in Dresden & Radebeul“ verarbeitet und genutzt werden (dürfen). Dieses Einverständnis kann vom Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen werden.
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    • 2) Der Anbieter verweist auf seine Datenschutzerklärung.
  • § 10 RECHTSGÜLTIGKEIT

  • Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus dem Anmeldeformular vom Trainer/Kursleiter zwecks der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, sowie für eigene Werbeaktionen von: „Yang-Stil TaiChi Chuan in Dresden & Radebeul“, „Yang-Stil TaiChi Chuan & QiGong in Dresden & Radebeul“ bzw. „TaiChi Chuan & QiGong in Dresden & Radebeul“ verarbeitet und genutzt werden (dürfen). Dieses Einverständnis kann vom Kursteilnehmer jederzeit schriftlich widerrufen werden.
    • 1) Durch Unterzeichnung des Teilnahmevertrags (Anmeldeformular) erkennt der Vertragspartner die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
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    • 2) Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und/oder Aufhebungen der vorliegenden Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
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    • 3) Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht beeinträchtigt.
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    • Die Vertragspartner verpflichten sich bereits jetzt, eventuell unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der Parteien am Nächsten kommen.
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    • 4) Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
  • § 11 WIDERRUFSRECHT

  • Obwohl hier ein Fernabsatzvertrag vorliegt besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag über Freizeitaktivitäten handelt, die zu spezifischen Terminen oder Zeiträumen stattfinden (§ 312g Nr.9 i.V.m § 355 BGB).
  • § 12 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN

    • 1) Die Veröffentlichung von aktuellen Neuigkeiten und Kommunikation wichtiger Informationen, den Anbieter und/oder das Training betreffend, erfolgt primär per E-Mail und über die Webseite des Anbieters. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, sich selbstständig und in regelmäßigen Abständen auf der Webseite des Anbieters zu informieren. Die Möglichkeit per E-Mail zu kommunizieren besteht vorbehaltlich der Regelung im AGB → § 6, Abs. 2), lit. a).
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    • 2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Kontakt- und/oder Anschriftsänderungen unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

 

Veröffentlicht am

Besucher: StadtBranche Kampfkunst Marktplatz Mittelstand - TaiChi Chuan & Qi Gong in Dresden

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